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Code of Conduct für Usbekistan
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Für alle C&A Lieferanten gilt der C&A Code of Conduct. Dieser regelt eindeutig, dass Kinderarbeit für C&A inakzeptabel ist.
C&A hat bereits im Dezember 2007 weltweit alle seine Lieferanten schriftlich verpflichtet, keine Baumwolle aus Usbekistan für C&A Produkte zu verarbeiten.
C&A hat darüber hinaus weltweit alle Lieferanten aufgefordert, einen Herkunftsnachweis für die, bei der Herstellung von C&A Produkten eingesetzte, Baumwolle vorzulegen.
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C&A-Statement zu Mulesing
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C&A bezieht klar Stellung gegen die Praxis des Mulesing, welche bei australischen Schafen angewendet wird. Für C&A ist die gegenwärtige Situation nicht akzeptabel. Alternativmethoden, die bereits von der australischen Wollindustrie angekündigt wurden, sind aus unserer Sicht dringend erforderlich.
Da C&A jedoch keinen wesentlichen Fortschritt erkennen kann, ergibt sich der Eindruck, dass die australische Wollindustrie offensichtlich nicht in der Lage sein wird, die Mulesing-Praxis bis zum Jahr 2010 zu ersetzen.
Vor diesem Hintergrund haben wir den Wollmarkt bereits hinsichtlich alternativer Bezugsquellen untersucht, in denen die Mulesing-Praxis nicht angewendet wird. Zukünftig werden wir unseren Wolleinkauf auf diese Quellen konzentrieren.
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